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Über uns

1. Offizielle Anerkennung

  1. BG-Ermächtigung: MediVogt ist eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (DGUV) amtlich ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe.
  2. Das bedeutet, dass die dort absolvierten Kurse sowohl gesetzlich anerkannt als auch direkt über die Unfallversicherungsträger (z. B. für betriebliche Ersthelfer) abgerechnet werden können.

2. Kursangebot

Das Kernangebot umfasst die klassischen und gesetzlich vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Formate:

  1. Führerscheinbewerber: Kurse, die für den Erwerb aller Führerscheinklassen (A, B, C, D etc.) nach § 19 FeV benötigt werden.
  2. Betriebliche Ersthelfer: Sowohl die Erste-Hilfe-Grundausbildung (für Mitarbeiter, die neu als Ersthelfer benannt werden) als auch das Erste-Hilfe-Training (die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung alle zwei Jahre).
  3. Umfang: Die Kurse umfassen standardmäßig 9 Unterrichtseinheiten (UE), was einer Dauer von etwa 6 Stunden und 45 Minuten entspricht.


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